Infektionsdiagnostik

Information zur Eingabe der positiven Testergebnisse in die Corona-Warn-App

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Telekom und SAP eine Corona-Warn-App entwickelt und am 16.6.2020 den Bürgern zur Verfügung gestellt.

Diese App leistet einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie und kann signifikant helfen, das aktuelle Infektionsgeschehen kontrollierbarer zu machen, in dem Infektionsketten für jeden Bürger selbst erfasst und vollkommen anonym an andere App-Nutzer weitergegeben werden können. Die App kann dem Benutzer empfehlen, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Lösung ist die gesicherte Übertragung eines positiven Testergebnisses in die App. Damit der Patient ein positives Testergebnis in der Warn-App eingeben kann, benötigt er eine eindeutige Auftragskennung als UUID (QR-Code). Somit soll der Missbrauch der App verhindert werden.

Dieses Verifizierungsverfahren steht den Laboren heute leider noch nicht zur Verfügung. Der Berufsverband Akkreditierter Labore in der Medizin arbeiten eng mit der Telekom und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen, um so schnell wie möglich die angekündigte technische Anbindung zu realisieren.

Bis dieses Verfahren zur Verfügung steht, sollten die Patienten einen Alternativweg nutzen, um ein positives Ergebnis in die App einzutragen. Dafür sollten die Patienten die Hotline der Telekom unter der Rufnummer +49 800 7540002 anrufen und mitteilen, dass sie positiv getestet wurden. Die Patienten erhalten dort eine TAN, die in der App eingegeben werden kann. Damit werden Kontaktpersonen automatisch und anonym über die Warn-App informiert, dass in ihrer Umgebung eine Person positiv getestet wurde. Für die gesetzlich versicherten Personen, welche über die App eine Empfehlung erhalten, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Die fachärztlichen Labore haben keine Möglichkeit, TANs herauszugeben.

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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